Mit dem letzten Sommer - dem “langen
Sommer der Migration” (Ataç et al. 2015; Kasparek/Speer 2015) - hat eine enorme
Anzahl an Menschen das europäische Grenzregime über die sogenannte
‘Balkanroute’ überwunden. Sie stehen dabei in einer Kontinuität der
selbstständigen und letztendlich unkontrollierbaren Migration nach Europa. Mit
ihrer Ankunft auf europäischem Territorium haben sie weitreichende politische
wie gesellschaftliche Reaktionen hervorgerufen, soziale Aushandlungsprozesse
angestoßen und rechtliche Fragen aufgeworfen. In polarisierten Diskursen, die
sich um Abschottung und Humanität bewegen und zwischen Rechtsruck und
Willkommenskultur oszillieren, zeigt sich, dass Migration ein eklatanter
Bestandteil einer Gesellschaft im Werden ist, die sich anhand der daran
anschließenden Herausforderungen immer wieder aufs Neue austariert.
Ein zentrales Feld der gegenwärtigen
Auseinandersetzung hinsichtlich des Umgangs mit geflüchteten Menschen stellt
die Diskussion um den Arbeitsmarktzugang dar. Während in Teilen der
Gesellschaft in der Sorge über die 'Einwanderung in die sozialen Systeme'
stigmatisierende und teils rassistische Reflexe reaktiviert werden, wird
seitens Politik und Wirtschaft weitestgehend die Position eingenommen, den
Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete zu erleichtern. Dieser Aufsatz hat zum Ziel,
Perspektiven im Diskurs um den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete aufzuzeigen,
die verstärkt für eine Erleichterung argumentieren. Ausgehend von unseren
unmittelbaren Beobachtungen einer als „Ausnahmezustand“ deklarierten
gesellschaftlichen Situation wollen wir das Kräftefeld sich verschiebender
Diskurse anhand von ethnografischen Einblicken und Interviews in handwerklichen
Kleinbetrieben beleuchten und anhand eines Fokus auf empirische Ausschnitte
analysieren.
Wir beobachten im momentanen Diskurs
einen Aushandlungsprozess einer postmigrantischen Gesellschaft, in der sich die
Migration mit ihrer dynamischen Präsenz in gesellschaftliche Prozesse
einschreibt und als konstitutiver Faktor unterschiedlichste Reaktionen
hervorruft. Die Debatte um den Arbeitsmarktzugang steht darin für eine dem
wirtschaftlichen Verwertungszusammenhang folgende „differentielle Inklusion“
(Mezzadra/Neilson 2013) migrantischer Subjektivitäten in einer
postfordistischen Arbeitswelt.
Der konstitutive Faktor des
Postmigrantischen
Der Begriff des „Postmigrantischen“
(Foroutan et al. 2014; Yildiz/Hill 2015)[1],
der aus der Kulturproduktion kommt und zunehmend in den Kultur- und
Sozialwissenschaften Einzug erhält, meint die Realität einer Gesellschaft, in
der der konstitutive Faktor der Migration schon längst eine Tatsache geworden
ist. An ihm vollziehen sich stetige Auseinandersetzungen, in denen
„konkurrierende Normen und Werte ausgehandelt werden“ (Foroutan et al. 2014,
36). Eine postmigrantische Gesellschaft repräsentiert demnach
„eine
Wirklichkeit der europäischen Gesellschaften, die auch noch lange nach der
individuellen Ankunft von Migranten in politischer, kultureller und identitärer
Bewegung bleiben“ (Römhild 2015).
Die Omnipräsenz der Migration und
das vehemente Einschreiben von Migrant_innen fungiert als wirkmächtiges Moment
in allen gesellschaftlichen Bereichen und kreiert somit im Zuge einer
historischen Normalisierung ein sich kontinuierlich wandelndes
Gesellschaftsverständnis, das über prozesshafte Verhandlungen von Zugehörigkeiten,
Teilhabe, Normen und Werten geformt wird. Der gelebte Alltag und die
gesellschaftlichen Lebenswelten sind dadurch bereits zutiefst heterogenisiert
und pluralisiert. Die Migration wird zum „gesellschaftsstrukturierenden
Metanarrativ“ (Foroutan et al. 2015, 14), das die gesellschaftlichen
Lebensbereiche als Verflechtungsgeschichte jenseits nationaler und kultureller
Containervorstellungen neu ordnet.
Dies verläuft aber keineswegs nur
affirmativ. Die Konzeption der postmigrantischen Gesellschaft begreift die
Anerkennung von Diversität und Transformation als ein stark konfliktives Feld,
in dem reagierende Diskurse um Migration und dessen Auswirkungen ausgetragen
werden:
„Minderheitenrechte
und -positionen werden ausgehandelt sowie die Frage nach der
gesamtgesellschaftlichen Identität und Zugehörigkeiten neu gestellt.
Dementsprechend sind postmigrantische Gesellschaften auch von einem Konflikt
zwischen MigrationsbefürworterInnen und -gegnerInnen geprägt“ (Foroutan et al.
2014, 16).
Die postmigrantische Perspektive
legt dabei insbesondere gesamtgesellschaftliche Konfliktlinien und -dynamiken
offen, da diese sich in den Auseinandersetzungen um Migration abzeichnen.
Soziale und politische Transformationsprozesse, Brüche und Identitäten werden
dadurch sicht- und analysierbar, beispielsweise in der Einforderung
ebenbürtiger Rechte durch Migrant_innen. Somit ermöglichen vor allem „Verteilungskonflikte
als zentraler Motor die postmigrantische Gesellschaft zu charakterisieren“
(Foroutan et al. 2015, 16; Herv. i. Orig.), in der die Migration zugleich als
Quelle, Katalysator und Projektionsfläche fungiert. Dies wird insbesondere in
der hier behandelten Frage um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete
deutlich, da Arbeit und der Zugang dazu als Reproduktionsmoment
gesellschaftlichen Reichtums den Inbegriff sozialer Auseinandersetzungen
impliziert.
Vom
Wert und Wandel der Arbeit
Die Sozialverhältnisse moderner
Gesellschaften resultieren im Wesentlichen aus der Organisation der Arbeit,
ihre Vergesellschaftungsprozesse sind insbesondere auf die Generierung und
Inwertsetzung von Arbeitskraft gerichtet (Geisen 2012). Die Einweisung von
Arbeitskraft in qualifikatorische Subbereiche des Tätigseins, ihre soziale
Passung und immer mehr auch ihre grundlegende Fähigkeit zur Transformation und
Adaption neuer Produktionsmuster sind dabei die zentralen Ressourcen der
Reproduktion (vgl. Jessop 2007; Castel 2000). Aufgrund dieser
Ressourcenqualität kommt der Erwerbsarbeit der Stellenwert einer zentralen
konstituierenden Größe des Alltaglebens der Menschen zu. Während Alltag
einerseits den Ort materieller Reproduktion identifiziert, werden dort
andererseits ‘objektive’ Arbeitsverhältnisse, an milieu- und
lebensstilspezifischen Sinngebungen orientiert, subjektiv reflektiert und in
Sinnzusammenhänge einsortiert.
„Gerade in Bezug auf Statuskonsistenz und soziale
Anerkennung werden Beschäftigungsverhältnisse auf persönliche Angemessenheit
und identifikatorische Qualität vermessen“ (Seifert 2009, 44).
Der allgemeine Wandel der
gesellschaftlichen Arbeit gehört zum common ground
sozialwissenschaftlicher Arbeitsforschung und wird dort vor allem als
paradigmatischer Übergang vom fordistischen zum postfordistischen
Produktionsregime diskutiert (vgl. u.a. Schönberger 2007; Seifert 2004a).
Konstatiert wird, dass Arbeit in diesem Prozess in der Tendenz „räumlich
flexibel, scheinbar unregulierter und selbstverantwortlicher, jedoch auch
psychophysisch belastender und unsicherer“ (Seifert 2004b, 334) wird. Die zunehmende
Flexibilisierung, Prekarisierung und Subjektivierung, welche in der
sozialwissenschaftlichen Arbeitsforschung mit dem Konzept der Entgrenzung[2]
diskutiert werden, kennzeichnen nicht allein die Produktion, sondern auch neue
Formen der Sozialität. Erwerbsverhältnisse entsprechen dabei immer seltener dem
herkömmlichen, sozialpolitisch regulierten Normalarbeitsverhältnis
(tarifrechtliche Gehälter, Kündigungsschutz, Kranken- und Urlaubsgeld, feste
Arbeitszeiten). Seit den 1980er Jahren entsteht eine relativ breite Zone der
Prekarität, verstanden als sozialstruktureller Zwischenraum zwischen
gesellschaftlicher Exklusion und Inklusion, welche begrifflich
Beschäftigungsverhältnisse mit hohem Unsicherheitspotential, wie
Teilzeitarbeit, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung und so weiter, bündelt
(Dörre 2010). Der Wandel der Erwerbssphäre geht dabei auf makrostrukturelle
Prozesse wie Rationalisierung, Tertiärisierung, Verlagerung der
Produktionsstandorte im globalem Maßstab und nicht zuletzt die forcierte Deregulierung
und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes durch staatliche Politiken zurück. Die
Gegenmaßnahme der Ideologisierung von Kreativität (Althans et al. 2008) als
individuelles Selbstverhältnis kann dabei allerdings nicht verhindern, dass die
moderne Arbeitsgesellschaft nicht mehr ausreichend existenzsicherende
Erwerbsarbeit hervorbringt.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt für
Geflüchtete – Kontinuitäten und Aufholbewegung
Während Geflüchtete sich diesem, in
seinen zentralen Modifikationen grob skizzierten, Erwerbsfeld gegenübersehen,
ist es zunächst seine rechtliche Beschaffenheit, die die Möglichkeit ihrer
erfolgreichen Positionierung in der Arbeitssphäre strukturell limitiert. Die
heute bestehenden Restriktionen wurzeln letztlich in der konservativen
Arbeitsmarktpolitik der westeuropäischen Industrieländer, die im Zuge der
Arbeitsmigration aus ehemaligen Kolonialgebieten und peripheren
Wirtschaftsregionen des Mittelmeerraumes seit den 1960er-Jahren zu
"Einwanderungsländern wider Willen" (Bade 1983, 67) wurden
(Berlinghoff, 932). Eine nennenswerte 'Abkehr von der Abwehr' der umfassenden
Anerkennung – und das meint hier insbesondere hinsichtlich ihrer arbeitsmarktlichen
Partizipationsmöglichkeiten – von in Deutschland lebenden Arbeitskräften aus
dem Ausland ergab sich erst mit der partiellen Einführung des jus soli, dem
neuen Staatangehörigkeitsgesetz im Jahr 2000, bzw. dem neuen Zuwanderungsgesetz
im Jahr 2005. Aus der oben skizzierten postmigrantischen Perspektive stellt
sich dieses als Konsequenz der nicht-intendierten Folgen der Massenanwerbung
von ‘Gastarbeiter_innen’ dar: aus temporär gedachten Aufenthalten wurden
selbstverständliche langfristige, mehrgenerationelle Lebensentwürfe und
-projekte, die längst nicht mehr unter migrantischen Zuschreibungen
funktionieren. Die angeworbenen Migrant_innen blieben nicht nur einfach - sie
forcierten den Familiennachzug, forderten ebenbürtige Rechte ein und
implementierten selbstständige Projekte, beispielsweise durch die Gründung
eigener Betriebe, zunächst vor allem in der Gastronomie.[3]
Gleichwohl weisen Migrant_innen auf
dem deutschen Arbeitsmarkt nach wie vor beträchtliche Nachteile hinsichtlich
Platzierung und Einkommen auf und unterschichten in Folge meistens den Teil der
Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Während die Unterschichtung für die
erste Generation durch die selektive Migration relativ gut erklärbar war, so
stehen die fortbestehenden Nachteile für die Folgegenerationen im Widerspruch
zu den Prognosen klassischer Assimilationsmodelle. Im strukturellen Kernbereich
der Gesellschaft lässt sich keine Angleichung feststellen, noch immer scheinen
Migrant_innen von der Kontrolle zentraler Ressourcen abgeschnitten (Kogan 2004;
Bender/Seifert 1996 ).[4]
Für Geflüchtete stellt sich die
Situation trotz dieser Verschiebungen und jüngeren Maßnahmen wie etwa dem neuen
Beschäftigungsrecht für Geflüchtete und Asylsuchende im Juli 2013 (BMJV 2013)
oder der Reduzierung des Arbeitsverbots für Geflüchtete auf die ersten drei
Monate im November 2014 gänzlich anders dar. Nach wie vor gilt für Geflüchtete,
dass sie nach ihrer Ankunft in Deutschland 15 Monate lang lediglich einen
"nachrangigen Zugang" zum Arbeitsmarkt haben. Dies bedeutet, dass im
Einzelfall für jeden prinzipiell in Frage kommenden Arbeitsplatz geprüft wird,
ob bevorrechtigte Arbeitnehmer_innen (Menschen mit deutschem
Pass/EU-Ausländer_innen) für die Stelle in Frage kommen und somit vorzuziehen
sind. Zudem kommt für Geflüchtete bei ihrer Suche nach einem Arbeitsplatz
verstärkend negativ hinzu, dass potentielle Arbeiter_innen durch den eventuell
noch nicht gesicherten Aufenthalt (Aufenthaltsgestattung/Duldung) vor einer
Anstellung bzw. Ausbildung zurückschrecken. Eine weitere Hürde stellt der
Umstand da, dass die Bildungsabschlüsse aus den Herkunftsländern der
Geflüchteten in Deutschland nicht anerkannt werden. Da die vorrangige Zahl der
Geflüchteten nach deutschem Recht jedoch nicht mehr regelschulpflichtig ist,
haben sie wenig Chancen, einen deutschen Bildungsabschluss zu erwerben. Als
letzter Punkt sei an dieser Stelle bezüglich der strukturellen Benachteiligung
der Geflüchteten hinsichtlich ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt die negative
Auswirkung der sogenannten "Residenzpflicht" erwähnt. Die
Verpflichtung auf einen bestimmten Wohnsitz und die Beschränkung des
Bewegungsradius ist ein zentrales Hindernis bei der Suche nach einem
Arbeitsverhältnis (Niedersächsischer Flüchtlingsrat o.J.).
Diskursive
Inwertsetzung und differentielle Inklusion von Geflüchteten
Die Forderung nach dem Abbau der
bestehenden Hürden des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete nimmt
mittlerweile in der öffentlichen Diskussion eine prominente Position ein und
wird lagerübergreifend von CDU bis GRÜNEN, von Gewerkschaften, der Industrie-
und Handelskammer (IHK) bis zum Arbeitgeberverband gefordert. Im Folgenden wird
ein Einblick in Argumente dieser Forderung gegeben, um deren Basis zu verstehen
und darzulegen, welches Arbeitssubjekt damit adressiert wird.
So heißt es in der “Karlsruher
Erklärung” des CDU-Bundesparteitags aus dem Dezember 2015, dass “Flüchtlinge
[...] mit guter Bleibeperspektive so schnell wie möglich Arbeit annehmen”
sollen, um Sozialkassen und Kommunen zu entlasten und durch ein reguläres
Arbeitsverhältnis zu einer “gelungenen gesellschaftlichen Integration”
beizutragen. Hierzu habe man “bereits 2014 das Arbeitsverbot für Asylbewerber
deutlich gelockert und ihnen die Arbeitsaufnahme nach drei Monaten gestattet”
(CDU 2015: 19f). Parallel dazu sehen die GRÜNEN in der “Vielzahl der
Flüchtlinge” ein “großes Potenzial für unser Land”, da sie mit ihrer
Integration in den Arbeitsmarkt im Stande wären, “den drohenden Mangel an
Fachkräften und den demografischen Wandel zu bewältigen oder mindestens zu
mildern” (Grüne Bundestagsfraktion 2016). Der Arbeitgeberverband sieht in der
“Bereitschaft, Flüchtlingen eine Chance zu geben” einen “schwierige[n] und
steinige[n], aber auf jeden Fall lohnende[n] Weg, auf den wir uns alle machen
müssen” (Kramer 2016). Mit der Handreichung “Potentiale nutzen - geflüchtete
Menschen beschäftigen” wirbt die Bundesagentur für Arbeit seit August 2015 für
die Einbindung von Geflüchteten in Betriebe, da es sich “lohnen” würde, die
“Potenziale von geflüchteten Menschen stärker in den Blick zu nehmen”. Viele
brächten “berufliche und soziale Kompetenzen und Erfahrungen aus den
Herkunftsländern” mit, die sich am Arbeitsplatz “auszahlen” würden. Darüber
hinaus gäbe es eine “überdurchschnittliche Motivation, Eigeninitiative sowie
eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft” (Bundesagentur für Arbeit 2015: 2).
Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) argumentiert in diesem Ton. Der für
Unternehmen entwickelte Leitfaden “Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung
bringen” der IHK Rheinland-Pfalz aus dem Juli 2015 sieht “[v]or dem Hintergrund
des demografiebedingten Mangels an Fachkräften” eine “Win-Win-Situation für
alle Beteiligten” (IHK Rheinland-Pfalz 2015: 2) - Geflüchtete, Unternehmen und
Staat. Daran anschließend wünscht sich die IHK Berlin eine Beschleunigung des
Arbeitsmarktzugangs für Geflüchtete, während die IG Metall dafür sogar das
europäische Dublin-System abschaffen will (vgl. Hoffmann 2015).
Die Diskursstränge um den
Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten verlaufen demnach in sich überschneidenden
Bahnen. Sowohl die politische Sphäre als auch Wirtschaftsverbände und Betriebe
argumentieren en gros für die Einbindung von Geflüchteten. “Hier sind wir alle
einer Meinung”, konstatiert eine Ausbildungs- und Berufsinitiative zur
Integration von geflüchteten Menschen in den Berliner Arbeitsmarkt, die an der
Schnittstelle zu Betrieben fungiert, und die wir im Rahmen unserer Forschung
interviewt haben.
Momentane gesellschaftliche
Herausforderungen im Zuge der Migrationsbewegungen, der gleichzeitige Mangel an
(Fach-)Arbeitskräften und die Probleme des demographischen Wandels seien
darüber zu lösen. Zudem sei das gewinnbringende Potential des Arbeitssubjekts
Geflüchteter zu erkennen und in die Gesellschaft zu integrieren. So stellt auch
der “Masterplan Integration und Sicherheit” des Berliner Senats fest, dass die
“Teilnahme am Erwerbsleben zu den wichtigsten Aspekten für erfolgreiche
Integrationsverläufe [zählt]. Der Arbeitsmarktzugang ist eine elementare
Voraussetzung” (Berliner Senat 2016, 42).
Hier trifft sich die politische und
wirtschaftliche Sphäre mit Pilot- und Modellprojekten, die aus eher humanitärer
Motivation heraus Arbeitsplätze für Menschen mit Flüchtlingsstatus schaffen
wollen. Dieser humanitäre, auf Selbstempowernment ausgerichtete Ansatz setzt
auf innovative Formen und das Ausschöpfen von rechtlichen Grauzonen, um
beispielsweise Geflüchtete mittels eines Minijobs oder im Rahmen einer
Projektfinanzierung für ihre Arbeit zu entlohnen und nebenbei noch integrative
Angebote wie Sprachkurse oder ähnliches anzubieten. Ein Beispiel hierfür ist Cucula
- Refugees Company for Crafts and Design, ein gemeinnütziger “Verein,
Werkstatt und Schulprogramm”, um
“[i]m
Gegensatz zur theoretischen Debatte über die Situation von Flüchtlingen in
Deutschland [...] eine pragmatische und unmittelbare Praxis des Handelns zu
erproben, die nicht ‘für’ sondern eben ‘gemeinsam mit’ Flüchtlingen entsteht”
(Cucula e.V o.J.a).
Der Verein fertigt seit 2013
hochwertige Designmöbelstücke - beispielsweise aus Schiffsplanken der in Seenot
geratenen Boote vor Lampedusa - und bildet hierzu Geflüchtete im Handwerk aus.
In unterschiedlichen Medien steht die Initiative als Schlüsselbeispiel für
gelungene Integration (vgl. Cucula e.V. o.J.b).
Die unterschiedlichen Begründungsmuster
beim Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete eint also das Interesse an einer
‘Integration’ von Geflüchteten - jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven. Der
umstrittene, uneindeutige Begriff der Integration wurde in sozial- und
kulturwissenschaftlichen Abhandlungen vehement kritisiert und abgelehnt (vgl.
u.a. Hess/Binder/Moser 2009; Bojadzijev 2012). Er fokussiert demnach auf eine
starre containerartige Auffassung von (nationalen) Kulturen, und wird in der
gängigen, popularen Debatte meist mit assimilierender Bringschuld der
Ankommenden gleichgesetzt. Somit werden reale Aushandlungsverhältnisse und das
stetig Prozesshafte einer (postmigrantischen) Gesellschaft negiert und das
konstitutive Moment der Migration ausgeblendet.
In der Auseinandersetzung mit dem
popularen Wiederaufkommen des Integrationsbegriffs im Zuge der Debatte um den
Arbeitsmarktzugang erweist sich das Konzept der „differentiellen Inklusion“ von
Sandro Mezzadra und Brett Neilson als besonders produktiv. Sie führen darin die
Arbeitskraft in Aushandlungen um gesellschaftliche Teilhabe und in
migrantischen Grenzfiguren als zentrale Analysekategorie ein (vgl.
Mezzadra/Neilson 2013). Die Prozesse der “differentiellen Inklusion” meinen
eine „selektive Eingliederung von MigrantInnen in den Raum europäischer
Bürgerschaft und von Migrationsarbeit in die europäischen Arbeitsmärkte“
(Mezzadra 2013, 391, Herv. i. Orig.). An der Grenze, der liminalen Zone an den
Rändern Europas, wird dabei in einem „System der Filterung und Schichtung, das
als Maßnahme zur Hierarchisierung und Kontrolle fungiert“ (Mezzadra/Neilson
2008), nach Herkunft und Status selektiert, Kategorien produziert und diese
hierarchisch geschichtet. Mit dieser Perspektive lässt sich konstatieren, dass
es in einem hegemonialen System weniger um eine totale Abschottung geht,
sondern um eine abgestufte Einbindung. So stellen auch Analysen zum
europäischen Grenzregime fest:
„Die
Grenze ist also eine selektierende und kategorisierende
Hierarchisierungsinstitution. Damit wird auch ihre Porösität nicht als Krise
und Versagen, sondern als kalkulierte Norm verstehbar“ (Hess u.a. 2014, 17).
Aus dieser Perspektive lassen sich
zwei Folgerungen ziehen: die stetigen Migrationsbewegungen lassen sich nur
temporär aufhalten und gegebenenfalls entschleunigen. Nicht zuletzt der vergangene
Sommer hat gezeigt, dass Kontroll- und Rechtssysteme, physische Barrieren und
Repression nicht zwangsläufig Hindernisse darstellen, wenn sich Menschen
entschlossen auf den Weg machen. Die Dynamik der Migration lässt sich nur bis
zu einem gewissen Grad steuern; andernfalls sucht sie sich selbst neue,
alternative Möglichkeiten, um ihr mobiles Projekt zu verwirklichen.
Andererseits ist das Motiv der als ‘Migrationsmanagement’ deklarierten
Regierungsform der europäischen Staaten die kontrollierte Hereinnahme von
migrantischen Subjektivitäten:
„Die
totale Abschottung ist praktisch nicht durchsetzbar, und zugleich ist sie
selbst für die politischen Entscheidungsträger in Europa nicht ein wirklich zu
verfolgendes Ziel“ (Cuttitta 2010: 29).
Begründungen hierfür sind wiederum
unter anderem im oben skizzierten Diskurs um einen Arbeitskräftebedarf auf den
europäischen Märkten - zum Beispiel durch demographischen Wandel - zu sehen. So
ließ die Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2007 verlauten, dass
„[d]ie
europäischen Wirtschafts- und Sozialsysteme auf Einwanderung angewiesen
[seien], allein schon deshalb, weil die Geburtenrate in Europa zu niedrig sei“
(Cuttitta 2010: 29).
Die (differentielle) Inklusion
funktioniert darüber nach einer der kapitalistischen Verwertungslogik
entstammenden Notwendigkeit an ‘Humankapital’. Auch in einer postfordistischen
Moderne ist das Wirtschaftssystem auf die physische Präsenz der Ware
Arbeitskraft angewiesen, die an den lebendigen Körpern der Migrant_innen
haftet.
“Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan”
im Fokus
Nachdem wir nun das diskursive Feld
um den Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten als eine Form der differentiellen
Inklusion konzeptualisiert haben, wollen wir uns nun den empirischen Erkenntnissen
unserer Forschung zuwenden, die wir resultierend aus unserem freien Interesse
an Fragen an der Schnittstelle von zeitgenössischen Arbeitskulturen und
Migrationsprozessen durchgeführt haben. Im Rahmen der Forschung haben wir
Interviews mit Mitarbeiter_innen und Leiter_innen von kleineren Berliner
Handwerksbetrieben – Automechaniker, Tischlerei, Malerbetrieb - mit einer Zahl
von vier bis sieben Beschäftigten sowie mit zwei Handwerksinnungen (Metall- und
Maler-/Lackiererinnung) geführt. Dabei haben wir untersucht, wie innerhalb
kleiner Handwerksbetriebe Geflüchtete in die Arbeitsprozesse einbezogen werden,
wie dies von den Mitarbeiter_innen reflektiert und wie die so neu geschaffene
Arbeitssituation von den Beteiligten erlebt und interpretiert wird. Der
Fokus auf Handwerksbetriebe liegt in der gewichtigen Stimme der Berufssparte
innerhalb der Diskussion um den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete begründet:
“Hand in Hand – etwa in einem Handwerksbetrieb – gelingt
Integration am besten. Die überschaubare Größe, die klare Aufgabenverteilung,
der beständige Kontakt zwischen Kolleginnen und Kollegen auf der Baustelle, im
Betrieb oder im Geschäft helfen dabei. Viele Flüchtlinge des Balkankrieges
haben das in den 90er Jahren erfahren, ebenso die vielen Spätaussiedler. Oft
sind Arbeitsbeziehungen oder sogar Freundschaften fürs Leben entstanden. [...]
[D]en jungen Menschen, die vielleicht viele Jahre bei uns leben werden, muss
eine ganzheitliche Ausbildung in einem Handwerksberuf vermittelt werden. Wir
brauchen keine Schubkarren-Schieber, wir brauchen Fachkräfte” (Wollseifer
2016).
Quelle: Deutscher Handwerkskammertag e.V. |
Die handwerklichen Betriebe
begreifen wir mit Pierre Bourdieu als "soziale Mikrokosmen"
(Bourdieu/Wacquant 1996, 127), sprich als relativ eigenständige Felder
gesellschaftlicher Arbeit, innerhalb derer eine spezifische Logik vorherrschend
ist, die sich wiederum in den Bewertungs- und Wahrnehmungsschemata ihrer
Akteur_innen niederschlägt.
Bei der Annäherung an den
umstrittenen Begriff des Handwerks folgen wir der gängigsten Definition, die
Handwerk betrieblich und funktional interpretiert, und somit Anschlüsse für ein
sozialwissenschaftliches Verständnis bietet:
„Handwerk ist selbstständige Erwerbstätigkeit, gerichtet auf
die Befriedigung individualisierter Bedürfnisse durch Leistungen, die ein
Ergebnis der Persönlichkeit des gewerblichen Unternehmers, seiner umfassenden
beruflichen Ausbildung und des üblichen Einsatzes seiner persönlichen Mittel
und Kräfte sind” (Recontres de St. Gall von 1949. Zit. nach Glasl et al. 2008,
8).
Generell werden als besondere
Charakteristika des Handwerks neben der rechtlichen Selbstständigkeit und der
Berufsbildung die produktionsspezifischen Leistungen wie die Vorrangigkeit der
Handarbeit, die individuelle Konzeption und die Instandsetzung (Reparatur)
angeführt (ebd., 8f). Als Stichwortgeber einer sozialwissenschaftlichen Interpretation
ist Karl Marx anzuführen, der das Handwerk neben der Bauernwirtschaft als
Antipode der kapitalistischen Produktionsweise interpretiert, da dessen
soziales Ordnungssystem der Zünfte die Ausrichtung auf industrielle Standards
verhinderte. Durch die Verunmöglichung der Teilung der Arbeit
"ging aber auch jeder mittelalterliche Handwerker ganz
in seiner Arbeit auf, hatte ein gemütliches Knechtschaftsverhältnis zu ihr und
war viel mehr als der moderne Arbeiter, dem seine Arbeit gleichgültig ist, in sie
eingebunden“ (Marx 1956, 52).
In jüngerer Zeit hat prominent
Richard Senett den Begriff des Handwerks als praktisches Versprechen "das
materielle Leben humaner [zu] gestalten" (Senett 2008, 18) aufgegriffen.
Im Folgenden möchten wir anhand
einiger empirischer Interviewausschnitte mit den Meistern aus den
handwerklichen Betrieben – allesamt Berliner Traditionswerkstätten, die als
Partner der Berufs- und Ausbildungsinitative für Geflüchtete „Arrivo Berlin“ gelistet
sind – und Vertreter_innen der Innungen einen Einblick in die diskursive
Position dieser Berufssparte geben und anhand der bereits dargelegten
theoretischen Konzepte analysieren.
Der Handwerksbetrieb als
leistungsbasierter Inklusionsraum
“Was draußen los ist, verändert auch das Klima im Betrieb.
Die Betriebe spüren die Verantwortung. Viele nehmen jetzt Flüchtlinge auf. Als
Chef ist man da so eine Art Pate, der den Laden zusammenhält. Wer bei uns
anpackt, der gehört dazu. Das ist hier die Denke. So. Wichtig ist, ich bin kein
Sozialunternehmen. Engagement ist wichtig, von beiden Seiten” (Interview
Automechanikermeister vom 23.1.2016).
In dem angeführten Zitat kommt eine
Haltung zum Ausdruck, die stellvertretend für eine gegenüber uns eingenommene
Perspektive der Betriebe ist. Derzufolge steht an erster Stelle die
grundlegende Leistungsbereitschaft aller Mitarbeiter_innen, die ihren ‘Wert’
für das Unternehmen und im Produktionsprozess bestimmt. Diese Kategorisierung
verschafft auch Geflüchteten die Möglichkeit zur erfolgreichen Einpassung in
den betrieblichen Abläufen. Die gesellschaftlichen Herausforderungen im Umgang
mit Migration und Flucht wird also innerhalb der Betriebe als produktives
Moment angesehen. Diese Wahrnehmung resultiert nicht zuletzt daraus, dass die
Selektion hinsichtlich der Frage wer arbeitsberechtigt und für ein spezifisches
Handwerk gewinnbringend einzusetzen ist, bereits vor der Aufnahme in den
Betrieb stattfindet. In diesem Filterungsprozess arbeiten Handwerksinnungen
gemeinsam mit Vermittlungsinitiativen und staatlichen Institutionen in einem
komplexen Netz unterschiedlicher Maßnahmen. Auf betrieblicher Ebene wird das
Leistungsparadigma in der Regel mit dem diskursiven Bezug auf den sogenannten
Fachkräftemangel gekoppelt:
“Der Fachkräftemangel und der demographische Wandel führen
zu einer sehr angespannten Situation. Da kann man sich überall im Handwerk
umhören, da kann jeder Betrieb ein Lied von singen. Klar: hier sind Betriebe
wie unserer anscheinend nicht mehr nachgefragt. Heute studieren doch fast alle.
Die Flüchtlinge dagegen wollen sich hier was aufbauen und sind motiviert, das
ist was wir brauchen. Wir sind also auf die Einwanderung angewiesen” (Interview
Malermeister vom 7.2.2016).
Der Rekurs auf den handwerklichen
Fachkräftemangel wurde von allen unseren Gesprächspartner_innen unternommen.
Dies ist bemerkenswert eingedenk des Umstandes, dass drei der interviewten
Handwerksmeister angaben, bezüglich der Entwicklung ihres Betriebs optimistisch
und auch hinsichtlich jungem Personal gut aufgestellt zu sein. Die Häufungen des
Insistierens auf den allgemeinen Fachkräftemangel sind daher als Indikatoren
der Identifikation mit dem Handwerk als solchem verstehbar. Sie lassen sich mit
Gerrit Herlyn als „rhetorische Figuren [...] verstehen, die aus Sicht der
handelnden und deutenden Subjekte Orientierung und Ordnung, aber auch
Legitimation und Rechtfertigung sind" (Herlyn 2007, 168).
Das Motiv der Einbindung von
Geflüchteten in die Betriebe unter Verweis auf den Fachkräftemangel folgt in
erster Linie einem ökonomischen Kalkül. Darin passt sich auch eine sich
durchziehende Logik eines pragmatisch-realpolitischen Ansatzes ein, in dem nur
Leistungswilligen Arbeit ermöglicht werden soll, der rechtliche status quo zum
Beispiel bei Abschiebungen als gegeben und sinnvoll hingenommen wird und nur im
Sinne des Verwertungszusammenhangs Veränderungen angestrebt werden. Dies
verquickt sich aber mit humanitären Argumentationslinien:
“Die Arbeitsintegration ist der Schlüssel für Integration.
Wenn ein Handwerksbetrieb einen Flüchtling übernimmt, ist das so, wie wenn eine
Familie jemanden adoptiert. Für mich ist das eine Herzensangelegenheit, für
unser Land und auch für die Flüchtlinge selbst. Die können sich dann hier
einfügen, und wir lernen aufeinander zuzugehen. Da wird auch viel kulturelles
Verständnis vermittelt. Das sind die Erfolgsindikatoren für gelingende
Integration” (Interview Tischlermeister vom 17.2.2016).
Die Arbeitsform des Handwerks
erlaubt ein Erlernen der Arbeitsabläufe direkt in den Prozessen selbst. Hierin
wird auch ein zentraler Vorteil gegenüber der Industrie gesehen. Diese ist
demnach eine
“losgelöste Ausbildungswerkstatt, die immer so ein bisschen
Kuschelfaktor hat. Bei uns [im Handwerk]
wird man sofort reingeschubst. Alles ist viel enger in den ganzen Prozess
eingebunden. Man kriegt auch mehr Sozialkompetenzen vermittelt” (Interview
Vertreter der Innung für Metall- und Kunststofftechnik vom 3.2.2016).
Häufig entstehen dadurch Formen des
Paternalismus, in denen zwar die Arbeitskraft im Vordergrund steht, zugleich
jedoch positive Momente der gesellschaftlichen Integration der Geflüchteten
über die Arbeit im Betrieb, ermöglicht durch die Arbeitgebenden, hervorgehoben
werden. Dabei wird auf die Beschaffenheit eines Handwerksbetriebes rekurriert,
in dem der direkte Austausch und die Kommunikation, somit eine Zusammenarbeit
der gesamten Belegschaft ausschlaggebend ist:
“In den Betrieben werden die Geflüchteten besser in die
Gesellschaft integriert. Der Betrieb ist so eine Art Mikrokosmos. Man muss
raus, auf die Baustelle, manchmal ist der Ton dann auch ruppiger. Das ist die
Realität und die vermittelt man. [...] Und das findet in beide Richtungen statt.
Die Kollegen sprechen ja auch untereinander. Man muss da schon immer wieder
klar machen, dass das hier so läuft, jeder macht seine Arbeit, und da ist’s
auch kein Problem, wenn der Isi mal zum beten in den Gemeinschaftsraum geht.
Wenn der dann aus dem Libanon erzählt, das bewirkt viel mehr als jede Schulung
zu interkultureller Kompetenz” (Interview Tischlermeister vom 17.2.2016).
Diese Schilderung des Betriebsklimas
durch den Tischlermeister und die Einbindung des Geflüchteten Isi steht
symptomatisch für sich im gelebten Alltag enstellende konviviale Momente (vgl.
Nowicka/Vertovec 2014), einer “positiven Vision eines Zusammenlebens” (Adloff
2014: 8), unter besonderer Berücksichtigung der “Qualität sozialer Beziehungen
[...] in praktische[n] Formen des friedlichen Miteinanders” (ebd.: 9), das
heißt dass ein auf die_den Andere_n bezogener, freundlicher Umgang gepflegt
wird. Der in unterschiedlichen - vor allem philosophischen und
ökologisch-wachstumskritischen - Strömungen (vgl. Illich 1975; Gilroy 2004)
diskutierte Begriff der Konvivialität artikuliert sich in Diskussionen um
bedürfnisorientierte Produktion - und damit auf eine auf (demokratische)
Kommunikation ausgerichtete (materielle) Wertschöpfung jenseits klassistischer,
rassistischer, sexistischer, nationalistischer, utilitaristischer oder
identitärer Beziehungen. “Radikale und universelle Gleichheit” (Adloff 2014:
16) ist damit die Basis konvivialen Zusammenlebens. In dem hier betrachteten
Feld ergibt sich sogleich eine Kritik am Konzept: das Machtgefälle zwischen
Arbeitgeber_in und geflüchtetem_r Arbeitnehmer_in enthält nicht nur die
klassische Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel oder andersherum den
Zwang zum Verkauf der Arbeitskraft, sondern auch die skizzierten strukturellen
Barrieren und sprachlichen Nachteile. Dennoch kann in konvivialen Momenten
innerhalb des Betriebs unter der Belegschaft durchaus eine Vision eines
möglichen gesellschaftlichen Zusammenlebens entstehen, das der
postmigrantischen Vorstellung entspricht. Hieran könnten künftige empirische
Forschungen in den Betrieben anschließen.
Auf
dem Weg in eine neue Gesellschaft?
Die vehement geführten Debatten um
Arbeit und hier dargelegten Begründungsmuster sowie Diskurse um die Einbindung
von Geflüchteten in (Handwerks-)Betriebe stehen symptomatisch für die Realität
einer postmigrantischen Gesellschaft.
Die aufgeführten empirischen
Ausschnitte zeigen somit nur eine Seite der Medaille. Der Diskurs um den
Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete und die konkrete Aufnahme von
Ausbildungsprogrammen oder Praktikastellen durch Betriebe folgt einer
pragmatischen Ausschöpfung der Möglichkeiten in einer postmigrantischen
Gesellschaft, in der sich die Migration als potentielles Arbeitssubjekt auf die
Tagesordnung geschrieben hat. Dies führt jedoch im Sinne der “differentiellen
Inklusion” nicht direkt zu einer gleichberechtigten gesellschaftlichen
Teilhabe, zu umfassender Konvivialität, dem Treffen auf Augenhöhe
gesellschaftlicher Positionierungen oder gar der Überwindung von
(rassistischen) Abgrenzungen. Wir sind demnach mitten in der Aushandlung eines
postmigrantischen Spannungsraums, der Momente des Potentials einer
Gesellschaftskonzeption denken lässt, die auf „Rechtsprechungen und
Gerechtigkeitsordnungen jenseits der Politik der Staatsbürgerschaft zielt“
(Tsianos/Karakayalı 2014, 6). Perspektivisch wäre darin die Überwindung der
Nation bzw. des Nationalstaats zu verhandeln, indem die Ordnungskonstante
Bürgerschaft ad acta gelegt wird und somit ein tatsächlich neues
gesellschaftliches Zusammenleben ermöglicht wird.
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Endnoten
[2] Das Konzept stammt ursprünglich aus
der Arbeits- und Industriesoziologie. Karin Gottschall und Günther Voß (2003,
18) definieren Entgrenzung als einen Prozess, in dem „unter bestimmten
historischen Bedingungen entstandene gesellschaftliche Strukturen der regulierenden
Begrenzung von sozialen Vorgängen ganz oder partiell erodieren oder
sogar bewusst ausgedünnt werden“ (Herv. i. O.). Hinsichtlich des wachsenden
Zugriffs auf das Wissen von Arbeitssubjekten als Ressource der Produktion
scheint uns insbesondere das in jüngerer Zeit aufgekommene Konzept des kognitiven
Kapitalismus (Lorey/Neundlinger 2012; Koch/Warneken 2012) produktive
Anstöße für empirischer Untersuchungen von Entgrenzungsprozessen liefern zu
können.
[3] Zu den Kämpfen und Projekten der
Gastarbeiter_innen in flexiblen Mobilitätsströmen siehe Bojadzijev (2012).
[4] Bei der Erklärung dieses
Residualeffekts stehen sich im Wesentlichen zwei theoretische Ansätze
gegenüber. Die Humankapital-Theorie führt die dauerhafte Benachteiligung der
Migrant_innen auf einen Mangel in der Ausstattung mit arbeitsmarktrelevanten
Ressourcen zurückgeführt. Die Diskriminierungstheorie geht davon aus, dass
Migrant_inen aufgrund ethnisierter Wahrnehmungs- und Selektionsmuster in der
Gesellschaft der sozioökonomische Aufstieg verwehrt wird. Vergleiche vertiefend
Granato/Kalter (2001), Arrow (1998).
Den Beitrag bitte wie folgt zitieren:
Jan Lange, Manuel Liebig (2016): Hand in Hand in die postmigrantische Arbeitsgesellschaft? Aushandlungen um Arbeit für Geflüchtete im Spiegel handwerklicher Kleinbetriebe zwischen Leistung und Inklusion. In: Gökce Yurdakul, Regina Römhild, Anja Schwanhäußer, Birgit zur Nieden, Aleksandra Lakic, Serhat Karakayali (Hg.): E-Book Project of Humboldt-University Students: Witnessing the Transition: Refugees, Asylum-Seekers and Migrants in Transnational Perspective. Preview (Weblog), https://www.blogger.com/blogger.g?blogID=863130166696833325#editor/target=post;postID=3697950972162993466;onPublishedMenu=allposts;onClosedMenu=allposts;postNum=0;src=link
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